Ihr Flug ist stundenlang verspätet oder fällt aus? In vielen Fällen steht Ihnen eine feste Entschädigung zu, unabhängig vom Ticketpreis. Dieser Text erklärt, wann die europäischen Fluggastrechte greifen, wie hoch der Anspruch ist und wie Sie ihn ohne teuren Dienstleister selbst durchsetzen.
Wann die EU-Fluggastrechte gelten
Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 261/2004. Sie gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten, egal welche Airline. Zusätzlich gilt sie für Flüge in die EU, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Ein Flug von New York nach Frankfurt mit einer europäischen Airline ist also erfasst, mit einer US-Airline dagegen nicht.
Entschädigung: die drei Stufen
Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Preis:
| Distanz | Entschädigung |
| bis 1.500 km | 250 Euro |
| 1.500 bis 3.500 km (und innereuropäisch über 1.500 km) | 400 Euro |
| über 3.500 km | 600 Euro |
Ein Anspruch entsteht in der Regel, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Ziel ankommen, der Flug annulliert wurde oder Ihnen trotz gültigem Ticket das Boarding verweigert wurde. Bei sehr langen Flügen kann die Airline die Summe unter bestimmten Bedingungen halbieren, wenn sie eine Ersatzbeförderung mit begrenzter Verspätung anbietet.
Wann die Airline nicht zahlen muss
Bei “außergewöhnlichen Umständen” entfällt die Entschädigung. Dazu zählen etwa extremes Wetter, ein Streik der Flugsicherung oder politische Instabilität. Ein technischer Defekt, der zur normalen Wartung gehört, oder ein Streik der eigenen Belegschaft gilt nach der Rechtsprechung meist nicht als außergewöhnlich. Diese Abgrenzung ist der häufigste Streitpunkt.
Betreuungsleistungen gelten immer
Unabhängig von der Ursache haben Sie bei längerer Wartezeit Anspruch auf Betreuung: Getränke und Mahlzeiten, zwei Kommunikationsmöglichkeiten und bei Übernachtung ein Hotel samt Transfer. Verweigert die Airline das am Flughafen, bewahren Sie Belege für Essen und Hotel auf und fordern Sie die Kosten in angemessener Höhe zurück.
Erstattung oder Weiterbeförderung bei Ausfall
Fällt der Flug aus, haben Sie die Wahl zwischen der vollen Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung zum Ziel. Diese Wahl liegt bei Ihnen, nicht bei der Airline. Die Entschädigung nach den drei Stufen kann zusätzlich anfallen, sofern die Annullierung kurzfristig erfolgte und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Beispiel: verspäteter Rückflug aus Lissabon
Eine Reisende landet mit dreieinhalb Stunden Verspätung in München zurück, Distanz rund 2.300 km. Der Grund war ein Crewproblem der Airline, kein Wetter. Ihr Anspruch: 400 Euro. Sie schreibt die Airline direkt an, nennt Flugnummer, Datum und die tatsächliche Ankunftszeit und setzt eine Frist von zwei Wochen. Nach einer Ablehnung wendet sie sich an die kostenlose Schlichtungsstelle und erhält die Zahlung, ohne einen Anwalt oder ein Inkassoportal mit Provision einzuschalten.
Typische Fehler und wie Sie sie beheben
Sofort Gutschein akzeptieren. Airlines bieten am Gate gern Gutscheine an. Ein Gutschein ersetzt nicht Ihren gesetzlichen Anspruch auf Geld. Lehnen Sie ab, wenn Sie unsicher sind.
Ankunftszeit falsch messen. Entscheidend ist, wann sich die erste Flugzeugtür am Ziel öffnet, nicht die Landung auf der Bahn. Notieren Sie diesen Zeitpunkt.
Ursache nicht dokumentieren. Fragen Sie das Personal nach dem Grund und halten Sie ihn schriftlich fest. Das ist bei späterem Streit über “außergewöhnliche Umstände” wichtig.
Zu früh aufgeben. Eine erste Ablehnung der Airline ist kein Endergebnis. Die Schlichtungsstelle prüft neutral und kostenlos.
So gehen Sie vor
- Bordkarten, Buchung und Belege aufbewahren
- Tatsächliche Ankunftszeit und Verspätungsgrund notieren
- Airline direkt schriftlich anschreiben, Frist von zwei bis vier Wochen setzen
- Bei Ablehnung die zuständige Schlichtungsstelle einschalten
- Erst als letzten Schritt Anwalt oder gerichtliche Klärung erwägen
Fazit und nächster Schritt
Ihre Rechte sind stärker, als viele denken, und die Durchsetzung ist oft kostenlos möglich. Prüfen Sie noch heute, ob ein Flug aus den letzten Jahren betroffen war. Ansprüche verjähren in Deutschland in der Regel erst nach drei Jahren zum Jahresende.
Häufige Fragen
Gilt der Anspruch auch bei einem Pauschalurlaub?
Die Fluggastrechte gelten unabhängig davon, ob Sie einzeln oder pauschal gebucht haben. Bei Pauschalreisen kommen zusätzlich Ansprüche gegen den Reiseveranstalter in Betracht.
Muss ich ein Inkassoportal beauftragen?
Nein. Solche Portale nehmen eine Provision. Der direkte Weg über die Airline und danach die Schlichtungsstelle ist kostenlos und bei klaren Fällen gut selbst zu bewältigen.
Was zählt als Verspätung am Ziel?
Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht am Umsteigeflughafen. Verpassen Sie wegen Verspätung einen Anschluss derselben Buchung, zählt die Verspätung am letzten Ziel.
Bekomme ich bei Streik Geld?
Das hängt vom Streik ab. Ein Streik der Flugsicherung oder externer Dienste gilt oft als außergewöhnlicher Umstand. Ein Streik der eigenen Belegschaft der Airline wird nach mehreren Gerichtsurteilen häufig anders bewertet. Die Betreuungsleistungen stehen Ihnen in beiden Fällen zu.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp)
- Luftfahrt-Bundesamt als Durchsetzungsstelle in Deutschland
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ)