Flug verspatet? Ihre Rechte nach EU 261

Ihr Flug ist verspatet, gestrichen oder uberbucht? Dann haben Sie in vielen Fallen ein klares Recht auf Entschadigung, Betreuung und Erstattung. Grundlage ist die EU-Verordnung 261/2004. Dieser Text erklart, wann Ihnen Geld zusteht, wie viel, wann nicht, und wie Sie den Anspruch ohne teuren Dienstleister selbst durchsetzen.

Wann die EU-Verordnung 261/2004 gilt

Die Verordnung schutzt Sie in zwei Fallen: bei allen Flugen, die in der EU starten, unabhangig von der Airline, und bei Flugen aus einem Drittland in die EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Ein Flug von Frankfurt nach New York ist erfasst, ebenso der Ruckflug mit einer EU-Airline. Ein Flug von New York nach Frankfurt mit einer Nicht-EU-Airline dagegen nicht.

Die drei Kernanspruche

1. Entschadigung bei grosser Verspatung oder Annullierung

Kommen Sie mit mindestens drei Stunden Verspatung am Ziel an oder wird der Flug annulliert, steht Ihnen in der Regel eine pauschale Entschadigung zu. Die Hohe richtet sich nach der Flugdistanz:

Distanz Entschadigung
bis 1500 km 250 Euro
1500 bis 3500 km und innereuropaisch uber 1500 km 400 Euro
uber 3500 km 600 Euro

Wichtig: Es zahlt die tatsachliche Ankunftsverspatung am Endziel, nicht der Abflug. Dass drei Stunden Ankunftsverspatung einen Entschadigungsanspruch auslosen, hat der Europaische Gerichtshof im sogenannten Sturgeon-Urteil klargestellt. Wird Ihnen bei Annullierung ein Ersatzflug angeboten, der nur wenig spater ankommt, kann sich die Entschadigung um die Halfte reduzieren.

2. Betreuungsleistungen

Unabhangig von der Entschadigung haben Sie ab einer bestimmten Wartezeit Anspruch auf Betreuung: Mahlzeiten und Getranke im angemessenen Verhaltnis zur Wartezeit, zwei kostenlose Telefonate oder Nachrichten und, wenn notig, eine Hotelunterkunft samt Transfer. Die Schwelle liegt je nach Distanz bei zwei, drei oder vier Stunden. Diese Leistung gilt auch dann, wenn die Verspatung auf ausserst schlechtes Wetter zuruckgeht.

3. Erstattung oder anderweitige Beforderung

Betragt die Verspatung mindestens funf Stunden, konnen Sie vom Flug zurucktreten und den vollen Ticketpreis erstattet verlangen, statt zu fliegen. Bei Annullierung haben Sie die Wahl zwischen Erstattung und einem Ersatzflug.

Wann Sie keine Entschadigung bekommen

Die Airline muss nicht zahlen, wenn aussergewohnliche Umstande vorlagen, die sie nicht beherrschen konnte. Dazu zahlen typischerweise Unwetter, ein Streik der Flugsicherung oder ein Vogelschlag. Ein technischer Defekt an einem Flugzeug gilt nach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs in der Regel nicht als aussergewohnlich, weil er zum normalen Betrieb gehort. Auch ein Streik der eigenen Belegschaft der Airline befreit sie meist nicht. Der Anspruch auf Betreuung bleibt selbst bei aussergewohnlichen Umstanden bestehen.

Ein realistisches Beispiel

Herr M. fliegt von Munchen nach Barcelona, Distanz rund 1000 km. Der Flug startet wegen eines technischen Problems fast vier Stunden spat, Ankunft mit 3 Stunden 40 Minuten Verspatung. Distanz unter 1500 km, also 250 Euro. Wahrend der Wartezeit hat die Airline keine Getrankegutscheine ausgegeben. Herr M. bewahrt die Restaurantquittung vom Flughafen auf. Er fordert 250 Euro Entschadigung plus die belegten Verpflegungskosten. Der technische Defekt ist kein aussergewohnlicher Umstand, der Anspruch besteht.

Haufige Fehler und wie Sie sie beheben

  • Zu schnell einen Gutschein akzeptiert. Airlines bieten manchmal Gutscheine statt Bargeld an. Sie durfen auf Auszahlung in Geld bestehen. Losung: Gutschein hoflich ablehnen, Geldanspruch schriftlich geltend machen.
  • Keine Belege gesammelt. Ohne Quittungen fur Essen, Hotel oder Ersatzfahrt bekommen Sie diese Kosten nicht erstattet. Losung: alles aufheben und fotografieren.
  • Grund der Verspatung nicht dokumentiert. Losung: Fragen Sie am Schalter nach dem Grund und notieren Sie Uhrzeiten und Namen.
  • Zu frueh aufgegeben. Lehnt die Airline ab, konnen Sie sich kostenlos an die nationale Durchsetzungsstelle oder eine Schlichtungsstelle wenden.
  • Frist unterschatzt. Anspruche verjahren, die Frist richtet sich nach nationalem Recht. In Deutschland betragt die regelmassige Verjahrung drei Jahre zum Jahresende. Losung: nicht jahrelang warten.

So gehen Sie konkret vor

  • Ankunftszeit am Endziel genau festhalten
  • Grund der Storung erfragen und notieren
  • Belege fur Essen, Hotel, Transport sammeln
  • Bordkarte und Buchungsbestatigung aufbewahren
  • Entschadigung schriftlich bei der Airline fordern, mit Flugnummer, Datum und Betrag
  • Angemessene Frist setzen, etwa 14 Tage
  • Bei Ablehnung an die zustandige Schlichtungs- oder Durchsetzungsstelle wenden

Fazit und nachster Schritt

Bei Verspatung ab drei Stunden, Annullierung oder Uberbuchung stehen Ihnen oft 250 bis 600 Euro zu, dazu Betreuung und Erstattung. Sie brauchen keinen kommerziellen Dienstleister, der eine Provision abzieht. Ihr nachster Schritt: Schreiben Sie noch heute eine kurze, sachliche Forderung an die Airline mit Flugnummer, Datum und der passenden Pauschale.

Haufige Fragen

Ab wann genau gibt es Entschadigung?

Ab drei Stunden Ankunftsverspatung am Endziel, sofern kein aussergewohnlicher Umstand vorliegt. Massgeblich ist die Ankunft, nicht der Abflug.

Bekomme ich Geld, wenn das Wetter schuld war?

Die pauschale Entschadigung meist nicht, weil Unwetter ein aussergewohnlicher Umstand ist. Der Anspruch auf Betreuung, also Essen und gegebenenfalls Hotel, bleibt aber bestehen.

Muss ich einen kommerziellen Dienstleister beauftragen?

Nein. Solche Portale nehmen eine Provision. Sie konnen die Forderung selbst stellen und sich bei Streit kostenlos an eine offizielle Schlichtungsstelle wenden.

Gilt das auch bei Pauschalreisen?

Die Fluggastrechte nach der Verordnung gelten auch dann. Zusatzlich konnen bei Pauschalreisen Rechte gegenuber dem Reiseveranstalter bestehen.

Was ist mit verspatetem Gepack?

Dafur gilt nicht diese Verordnung, sondern das Montrealer Ubereinkommen. Melden Sie den Schaden sofort am Flughafen und heben Sie Belege auf.

Quellen

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europaischen Parlaments und des Rates. Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs, insbesondere das Sturgeon-Urteil zur Gleichstellung grosser Verspatungen mit Annullierungen. Fur Deutschland: Schlichtungsstelle fur den offentlichen Personenverkehr (soep) und das Luftfahrt-Bundesamt als Durchsetzungsstelle.