Ihr Flug ist verspätet, annulliert oder überbucht und Sie fragen sich, ob Ihnen Geld zusteht? Dieser Text erklärt, wann die EU-Fluggastrechte greifen, wie hoch die Entschädigung ausfällt und wie Sie sie durchsetzen. So verlieren Sie am Gate keine Ansprüche.
Worauf sich Ihre Rechte stützen
Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Sie regelt Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Nichtbeförderung, Annullierung und großer Verspätung. Dass auch lange Verspätungen einen Ausgleich auslösen können, hat der Europäische Gerichtshof im sogenannten Sturgeon-Urteil bestätigt.
Wann die Verordnung überhaupt gilt
Sie greift bei Flügen, die von einem Flughafen in der EU starten, unabhängig von der Airline. Zusätzlich gilt sie für Flüge aus einem Drittland in die EU, wenn eine EU-Airline durchführt. Ein Flug etwa von New York nach Frankfurt mit einer US-Airline fällt daher nicht darunter, umgekehrt mit einer EU-Airline schon.
Wie viel Entschädigung Ihnen zusteht
Die Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis. Ein wichtiger Punkt: Bei Verspätung entsteht der Anspruch in der Regel erst ab drei Stunden Verspätung am Ziel.
| Distanz | Ausgleich |
| bis 1500 km | 250 Euro |
| 1500 bis 3500 km | 400 Euro |
| über 3500 km | 600 Euro |
Neben der Zahlung haben Sie ein Recht auf Betreuung: Mahlzeiten, Getränke, gegebenenfalls Hotel und Transfer bei Übernachtung sowie Kommunikationsmöglichkeit. Diese Leistungen stehen Ihnen unabhängig davon zu, ob am Ende eine Ausgleichszahlung fällig wird.
Wann die Airline nicht zahlen muss
Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt die Ausgleichszahlung. Dazu zählen etwa extremes Wetter, Streik von Dritten oder Sicherheitsrisiken. Ein technischer Defekt, der zur normalen Wartung gehört, gilt nach der Rechtsprechung dagegen meist nicht als außergewöhnlich. Die Betreuungspflicht bleibt auch bei außergewöhnlichen Umständen bestehen.
Ein Praxisbeispiel
Ihr Flug von Berlin nach Lissabon, rund 2300 Kilometer, sollte um 10 Uhr landen. Wegen eines Crewproblems der Airline landen Sie um 14 Uhr, also vier Stunden später. Die Distanz liegt in der mittleren Kategorie, die Verspätung überschreitet drei Stunden, und ein Crewproblem ist kein außergewöhnlicher Umstand. In dieser Konstellation stehen 400 Euro im Raum, zusätzlich zum Anspruch auf Verpflegung während der Wartezeit.
Häufige Fehler und wie Sie sie beheben
Gutschein statt Geld akzeptieren. Am Schalter wird manchmal ein Gutschein angeboten. Lösung: Sie sind nicht verpflichtet, das anzunehmen. Bestehen Sie auf der Barleistung, wenn Ihnen diese zusteht.
Keine Beweise sichern. Ohne Nachweise wird die Durchsetzung schwer. Lösung: Fotografieren Sie die Anzeigetafel, heben Sie Bordkarte und Buchung auf und notieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit.
Zu lange warten. Ansprüche verjähren. In Deutschland gilt regelmäßig eine Frist von drei Jahren zum Jahresende. Lösung: Fordern Sie zeitnah schriftlich.
Betreuung nicht einfordern. Viele zahlen Essen und Hotel selbst und schweigen. Lösung: Verlangen Sie die Leistung vor Ort und heben Sie Belege auf, um sie erstattet zu bekommen.
So setzen Sie Ihren Anspruch durch
- Beweise sichern: Fotos der Tafel, Bordkarte, Ankunftszeit
- Grund der Störung erfragen und notieren
- Vor Ort Verpflegung und, falls nötig, Unterkunft einfordern
- Schriftlich bei der Airline auffordern, mit Frist und Bankverbindung
- Bei Ablehnung: Schlichtungsstelle oder rechtliche Hilfe prüfen
Fazit
Ihre Rechte hängen an klaren Kriterien: Startort, Distanz, Verspätungsdauer und Ursache. Der nächste Schritt bei der nächsten Störung: Bevor Sie den Flughafen verlassen, machen Sie ein Foto der Anzeigetafel und notieren die Uhrzeit der Ankunft. Diese zwei Angaben sind später Ihr wichtigster Nachweis.
Häufige Fragen
Zählt die Verspätung beim Abflug oder bei der Ankunft?
Maßgeblich ist die Ankunft am Ziel. Entscheidend ist, wie viel später Sie tatsächlich ankommen, nicht, wann der Flieger startet.
Bekomme ich auch bei einem Pauschalpaket Geld?
Die Ausgleichszahlung nach der Verordnung richtet sich an die ausführende Airline und gilt auch bei Flügen innerhalb einer Pauschalreise. Daneben können Reiserechte gegenüber dem Veranstalter bestehen.
Muss ich einen Anwalt oder Dienstleister beauftragen?
Nein. Sie können die Airline selbst schriftlich auffordern. Dienstleister nehmen Ihnen den Aufwand ab, behalten aber eine Provision. Beides ist möglich.
Was gilt bei außergewöhnlichen Umständen genau?
Bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle der Airline entfällt die Ausgleichszahlung. Die Grenze ist im Einzelfall umstritten, deshalb lohnt es sich, den genannten Grund zu dokumentieren.
Quellen
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, unter anderem das Sturgeon-Urteil zu Verspätungen.